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DER EINGLIEDERUNGSVERTRAG

Ihre wahrnehmung stand halmmastig, ich saß daneben und betrachtete die flexibel ausschlagende sproßachse ihrer selbstbehauptung; ich hätte den knotigen stengel knicken, aber nicht ausreißen können; denn die wurzeln dieser fraßhemmend-steifen gewächse haben eine beachtliche länge und sind auf grund ihrer schneidig-rauhen blätter unbeliebt beim weidenden vieh. Und ich war eine art quotenvieh, ein nutzwert auf zwei beinen, eine überzählige masse, die als energielieferant der wirtschaft zugeführt werden sollte, ich sollte nach jahren entgeltbedingter fütterung den schlachthof arbeit beglücken und vom unbezahlbaren biologen zum unbezahlten laubfeger gedeppt werden, ghr (1) – ganz sachte schob sie mir ein messer ins hirn. Ich notierte, während sie das tat, beiläufig folgende worte: überprüfung, verschärfung, aberkennung, unterschreiben – ich leistete keinen widerstand. Die enteignung meiner qualifikation erschien ihr angemessen, und um weniger nährstoffarm zu wirken, sprach sie von schwarzen vorhängen, die ihr die sicht versperrten, jedoch nicht zu sehen waren. Vielleicht hatte sie sie erfunden, um mein mitgefühl zu erwecken, vielleicht gehört eine intime bemerkung zur maskerade der neuen prokura (2), um die verzichtserklärung auf sich selbst verdaulich zu gestalten und so lustig floppte ihre syntax, so hilfebedürftig platzten ihre semantischen irrtümer, daß mir das dilemma der sachbearbeiterin bedauernswerter erschien als der angriff auf meine person.

(1) ghr: indogermanische Silbe, deren Bedeutung wachsen sich im englischen to grow wiederfindet. Vergleiche auch lateinisch: gramen und altgriechisch: grástis (Futterkraut), die Bezeichnung der Farbe Grün und das deutsche Gras.
(2) Prokura: Vollmacht (italienisch: procura, vom lateinischen procurare: für etwas Sorge tragen, zu pro, für, und cura, Sorge) ist eine handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt (Formalvollmacht), die ausdrücklich und persönlich erteilt werden muss.

Heft 8, Mai 2008